Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Flughafen Stuttgart rechtzeitig die Tage in den anstehenden S

Veröffentlicht am 29.06.2011 in Anträge

Die Verwaltung des Verbands Region Stuttgart wird beauftragt,

1. Eine Aufstellung über alle bekannten oder beantragten Investitionsvorhaben mit Beteiligung des VRS, die noch nach dem GVFG bzw. Entflechtungsgesetz im Grundsatz förderfähig sind, vorzulegen.

2. Eine Einschätzung darüber abzugeben, welche Vorhaben davon bis zum Auslaufen des Gesetzes 2019 nicht mehr zum Zuge kommen werden.

3. Eine Einschätzung darüber abzugeben, welche Änderungen zu erwarten sind, wenn im Jahr 2014 nach § 6 Abs. 2 EntflechtG die gruppenspezifische Zweckbindung entfällt.

4. Eine Einschätzung darüber abzugeben, welche Netzergänzungen bei der S-Bahn sowie neue Regional- und Stadtbahnstrecken nach dem Beschluss des Verkehrsausschusses vom 11.11.2009 (Stufenplan) noch bis 2019 verwirklicht werden könnten, bevor es zu einer grundlegenden Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen kommt.

5. Maßnahmen vorzuschlagen, damit die vorgesehenen Verlängerungen der S 2 von Filderstadt bis Neuhausen, der S 5 von Bietigheim-Bissingen bis Vaihingen/Enz und die S-Bahn-Verlängerung in den Landkreis Göppingen noch innerhalb des Förderzeitraums bis 2019 verwirklicht werden kann.

Begründung:

Im Rahmen der Förderalismusreform wurden die Regelungen des Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) modifiziert und im Entflechtungsgesetz (EntflechtG) noch bis 31.12.2019 dem Grunde nach zugesagt. Die gruppen-spezifische Zweckbindung entfällt bereits 2014.

Wir benötigen eine Einschätzung darüber, welche Vorhaben im Zeitraum bis 2019 realistischer Weise noch umgesetzt werden können. Diese sollten dann auch ziel-
strebig angegangen werden.

 

Homepage SPD in der Region Stuttgart

Jetzt Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden